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So funkioniert eine Fotovoltaik Anlage

Ab dem 1. Januar 2004 wird mit dem "Fotovoltaik-Vorschaltgesetz" ein Schritt zur Runderneuerung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgezogen [Das zweite Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist veröffentlicht  Bundes-Gesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 68,  ausgegeben zu Bonn am 31. Dezember 2003, Seite 3074]
Wie viel Geld erhalten Sie für Ihre Solaranlage?
Für Anlagen aus dem Jahr 2004 gelten die unten aufgeführten  Einspeisevergütungen, welche gleichbleibend 20 Jahre plus dem Jahr  der Inbetriebnahme der Anlage gezahlt werden. Mindestvergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie beträgt  mindestens 45,7 Cent pro Kilowattstunde (so genannte Basisvergütung). Befindet sich die Anlage ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder  ist sie an einer Lärmschutzwand angebracht, erhöht sich die Vergütung bis einschließlich einer Leistung von 30 Kilowatt um mindestens 11,7 Cent  Kilowattstunde - 57,4 Cent/kWh für 2004. Die Einspeisevergütung einer Neuanlage wird ab dem 1. Januar 2005 jährlich um 5% gesenkt. Bei einer Anlage mit einer Leistung von über 30 Kilowatt beträgt die Vergütung 54,6 Cent/kWh für 2004. Bei einer Anlage mit einer Leistung von über 100 Kilowatt beträgt die Vergütung 54,0 Cent/kWh für 2004.
Berechnung der Einspeisevergütung bei Anlagen, die größer als 30 bzw. 100 KW sind. Beispiel: Bei einer 40 KW-Anlage auf einem Dach werden die ersten 30 KW (2/3) mit 57,4 Cent/kWh vergütet  und die verbleibenden 10 KW (1/3) mit 54,6 Cent/kWh. Um weitere 5,0 Cent pro Kilowattstunde erhöht sich die Mindestvergütung, wenn die Anlage nicht auf dem Dach  oder nicht als Dach des Gebäudes angebracht ist und einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bildet.  Z.B. integrierte Fassadenanlagen; z.B. 62,4 Cent/kWh bei einer Anlage bis 30 kW.
Welche Vorraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Die Anlagen müssen netzgekoppelt betrieben werden. Die Aufnahme- und Zahlungsverpflichtungen trifft der Netzbetreiber. Dieser muss den gesamten angebotenen Solarstrom abnehmen   und vergüten. Im EEG ist Strom aus Anlagen, die über 25 % dem  Bund oder einem Bundesland gehören, von einer Vergütung ausgeschlossen. Wie beantragen Sie die Fördermittel? Nach dem Bau der Anlage vereinbaren Sie mit Ihrem Stromnetzbetreiber  (oftmals die ehemaligen großen Energieversorger) einen Einspeisevertrag für  den von Ihnen erzeugten und eingespeisten Solarstrom. Der Vertrag sollte  möglichst schriftlich abgeschlossen werden.

Je doch sollten keine für Sie nachteiligen Formulierungen  enthalten sein. Diverse juristisch überprüfte Einspeiseverträge finden Sie auf der Internetseite des Solarverlags unter www.photon.de Der Vertrag beinhaltet u.a. die Laufzeit (20 Jahre) und die Höhe der Vergütung laut gültigem EEG. Wann wird Ihnen das Geld ausgezahlt?
Das Geld wird Ihnen laut vertraglicher Vereinbarung ausgezahlt

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